Als Ombudsstelle berät die Asum vorrangig zur Kooperationsvereinbarung und dem Wohnraumversorgungsgesetz und klärt Mieter*innen der LWU transparent und nachvollziehbar über die für sie geltenden Regelungen auf. Mieter*innen werden zu ihren Handlungsmöglichkeiten beraten und bei der Kommunikation mit den Landeseigenen Wohnungsunternehmen unterstützt. In Konfliktfällen kann mit den LWU ein Schlichtungsverfahren angestoßen werden, um einvernehmliche Lösungen zu entwickeln.
Beraten wird u.a. zu Mieterhöhungen, Leistbarkeitsversprechen und Härtefälle oder Wohnungstausch.
Alle Informationen zur Ombudsstelle, den Regelungen und Vereinbarungen der LWU sowie Möglichkeiten zur Terminvereinbarung finden Sie unter: www.ombud-LWU.de
Kontakt:
Ombudsstelle für Mieter*innen der landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins
Tel. 030 213007300

